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Studiengänge am Institut für Mathematik

Fachwissenschaftliche Studiengänge

 

Bachelor of Science Mathematik

Der Bachelorstudiengang Mathematik führt in einem dreijährigen Studium zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluß und kann durch ein weiteres zweijähriges Masterstudium vertieft werden. Die Kombination Bachelor und Master ersetzt damit den bisherigen Diplomstudiengang. 

 

Master of Science Mathematik

Der konsekutive Masterstudiengang ist ein wissenschaftlicher Studiengang, der die Studierenden zum eigenständigen Arbeiten mit modernen mathematischen Methoden in der betrieblichen Forschung und Entwicklung sowie in der wissenschaftlichen Spitzenforschung qualifiziert und somit zu einer auf den Grundlagen aktueller mathematischer Forschung aufbauenden Berufsqualifikation führt.

Zum Masterstudiengang Mathematik können Studierende zugelassen werden, die über die dafür erforderliche besondere Vorbildung und die gemäß Absatz 2 nachzuweisende Eignung verfügen. Die erforderliche Vorbildung besitzen Studierende, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  1. Nachweis eines Bachelorabschlusses im Fach Mathematik (mit mindestens der Note befriedigend) oder einen gleichwertigen Abschluss an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland; hiervon müssen mindestens zwei Drittel der Studienleistungen (mindestens 80 Leistungspunkte) in
    mathematischen Lehrveranstaltungen erbracht worden sein.
  2. Nachweis über erfolgreich absolvierte Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 27 Leistungspunkten im gewählten Nebenfach.

Weitere Informationen auf den Seiten des Fachbereich.

 

Master of Science Mathematik mit Schwerpunkt Informatik

Zum Masterstudiengang Mathematik mit Schwerpunkt Informatik sind die Zulassungskriterien dieselben; anstelle des gewählten Nebenfaches ist das Fach "Informatik" einzusetzen.

Weitere Informationen auf den Seiten des Fachbereichs.

 

Master of Science Computational Sciences

Zum Masterstudiengang Computational Sciences ist ein Bachelorabschluss in einem mathematisch orientierten Fach (Universität oder gleichwertig) mit Note "gut" (2,5) oder besser sowie vertiefte Kenntnisse im Fachgebiet Numerische Mathematik (mind. 16 Leistungspunkte) erforderlich.

Weitere Informationen sind auf der eigenen Homepage des Studiengangs erhältlich oder über den dazugehörigen Flyer.

 

 

Lehramt an Gymnasien

 

Bachelor of Education, Master of Education

Seit dem Wintersemester 2008/09 ist das Lehramtsstudium in Rheinland-Pfalz auf das Bachelor-Master-Format umgestellt worden. Das Studium gliedert sich in eine dreijährige Bachelorphase, die zum Abschluss 'Bachelor of Education' führt, und eine sich anschließende zweijährige Masterphase, die zum Abschluß 'Master of Education' führt. Das Studium endet mit einer Staatsexamensprüfung. Die vorläufige Prüfungsordnung findet man hier; jedoch ist der fachspezifische Anhang (S. 106-107) durch den im Folgenden vierten Unterpunkt zu ersetzen. Die Prüfungsordnung muss noch durch das Ministerium genehmigt werden, wird aber unter dem Vorbehalt von Änderung schon jetzt angewendet.

Eine Zulassungsbeschränkung für den Master of Education ist nach derzeitigem Planungsstand nicht vorgesehen.  Das Landesprüfungsamt ermittelt aufgrund der Gesamtnoten der Bachelorprüfung, der Masterprüfung und der mündlichen Abschlussprüfung das Gesamtergebnis der Ersten Staatsprüfung. Dabei werden die Gesamtnoten der Bachelorprüfung (45 %) und der Masterprüfung (35 %) mit insgesamt 80 % gewichtet, die Gesamtnote der mündlichen Abschlussprüfungen mit 20 %, s. Infoblatt der Zentralen Studienberatung.

 

Auslaufende Lehramtsstudiengänge

Das bisherige Studium im Fach Mathematik für das Lehramt an Gymnasien (Studienbeginn im Sommersemester 2008 oder früher) wird durch die Zwischenprüfungsordnung, die Landesverordnung für die erste Staatsprüfung und die zugehörigen spezifischen Fachanforderungen geregelt.  Etwas ausführlichere Informationen findet man in der Studienordnung.

 

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Studienberatung oder das Studienbüro.

 

 

Promotionsstudium

Voraussetzung für die Zulassung als Doktorand/in ist ein abgeschlossenes, in der Regel auf das Promotionsfach bezogenes wissenschaftliches Studium von mindestens acht Semestern Regelstudienzeit an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule.
Die Promotion kann man als eingeschriebene Promovendin bzw. als eingeschriebener Promovend durchführen.

Weitere Informationen auf den Seiten des Fachbereichs.

 

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