Studiengänge am Institut für Mathematik
Fachwissenschaftliche Studiengänge
Bachelor of Science Mathematik
Der Bachelorstudiengang Mathematik führt in einem dreijährigen Studium zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluß und kann durch ein weiteres zweijähriges Masterstudium vertieft werden. Die Kombination Bachelor und Master ersetzt damit den bisherigen Diplomstudiengang.
- Studienverlaufspläne: Start im Wintersemester / Start im Sommersemester
- Liste möglicher Nebenfächer inklusive Lehrveranstaltungen
- Modulhandbuch
- Studien- und Prüfungsordnung
Master of Science Mathematik
Der konsekutive Masterstudiengang ist ein wissenschaftlicher Studiengang, der die Studierenden zum eigenständigen Arbeiten mit modernen mathematischen Methoden in der betrieblichen Forschung und Entwicklung sowie in der wissenschaftlichen Spitzenforschung qualifiziert und somit zu einer auf den Grundlagen aktueller mathematischer Forschung aufbauenden Berufsqualifikation führt.
Zum Masterstudiengang Mathematik können Studierende zugelassen werden, die über die dafür erforderliche besondere Vorbildung und die gemäß Absatz 2 nachzuweisende Eignung verfügen. Die erforderliche Vorbildung besitzen Studierende, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Nachweis eines Bachelorabschlusses im Fach Mathematik (mit mindestens
der Note befriedigend) oder einen gleichwertigen Abschluss an einer
Hochschule in Deutschland oder im Ausland; hiervon müssen mindestens
zwei Drittel der Studienleistungen (mindestens 80 Leistungspunkte) in
mathematischen Lehrveranstaltungen erbracht worden sein. - Nachweis über erfolgreich absolvierte Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 27 Leistungspunkten im gewählten Nebenfach.
Weitere Informationen auf den Seiten des Fachbereich.
Master of Science Mathematik mit Schwerpunkt Informatik
Zum Masterstudiengang Mathematik mit Schwerpunkt Informatik sind die Zulassungskriterien dieselben; anstelle des gewählten Nebenfaches ist das Fach "Informatik" einzusetzen.
Weitere Informationen auf den Seiten des Fachbereichs.
Master of Science Computational Sciences
Zum Masterstudiengang Computational Sciences ist ein Bachelorabschluss in einem mathematisch orientierten Fach (Universität oder gleichwertig) mit Note "gut" (2,5) oder besser sowie vertiefte Kenntnisse im Fachgebiet Numerische Mathematik (mind. 16 Leistungspunkte) erforderlich.
Weitere Informationen sind auf der eigenen Homepage des Studiengangs erhältlich oder über den dazugehörigen Flyer.
Lehramt an Gymnasien
Bachelor of Education, Master of Education
Seit dem Wintersemester 2008/09 ist das Lehramtsstudium in Rheinland-Pfalz auf das Bachelor-Master-Format umgestellt worden. Das Studium gliedert sich in eine dreijährige Bachelorphase, die zum Abschluss 'Bachelor of Education' führt, und eine sich anschließende zweijährige Masterphase, die zum Abschluß 'Master of Education' führt. Das Studium endet mit einer Staatsexamensprüfung. Die vorläufige Prüfungsordnung findet man hier; jedoch ist der fachspezifische Anhang (S. 106-107) durch den im Folgenden vierten Unterpunkt zu ersetzen. Die Prüfungsordnung muss noch durch das Ministerium genehmigt werden, wird aber unter dem Vorbehalt von Änderung schon jetzt angewendet.
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Studienverlaufspläne: Winteranfänger B.Ed., Sommeranfänger B.Ed., M.Ed.
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Fachspezifischer Anhang der Prüfungsordnung für das Fach Mathematik: Anhang PO B.Ed., Anhang PO M.Ed.
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Übergangsregelung für Studienanfänger im Sommersemester 2009
Eine Zulassungsbeschränkung für den Master of Education ist nach derzeitigem Planungsstand nicht vorgesehen. Das Landesprüfungsamt ermittelt aufgrund der Gesamtnoten der Bachelorprüfung, der Masterprüfung und der mündlichen Abschlussprüfung das Gesamtergebnis der Ersten Staatsprüfung. Dabei werden die Gesamtnoten der Bachelorprüfung (45 %) und der Masterprüfung (35 %) mit insgesamt 80 % gewichtet, die Gesamtnote der mündlichen Abschlussprüfungen mit 20 %, s. Infoblatt der Zentralen Studienberatung.
Auslaufende Lehramtsstudiengänge
Das bisherige Studium im Fach Mathematik für das Lehramt an Gymnasien (Studienbeginn im Sommersemester 2008 oder früher) wird durch die Zwischenprüfungsordnung, die Landesverordnung für die erste Staatsprüfung und die zugehörigen spezifischen Fachanforderungen geregelt. Etwas ausführlichere Informationen findet man in der Studienordnung.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Studienberatung oder das Studienbüro.
Promotionsstudium
Voraussetzung für die Zulassung als Doktorand/in ist ein
abgeschlossenes, in der Regel auf das Promotionsfach bezogenes
wissenschaftliches Studium von mindestens acht Semestern
Regelstudienzeit an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule.
Die Promotion kann man als eingeschriebene Promovendin bzw. als eingeschriebener Promovend durchführen.
Weitere Informationen auf den Seiten des Fachbereichs.
